Vereinsgeschichte

Der Verein wurde im Februar 1987 unter dem Namen „Modelleisenbahnfreunde Namborn“ gegründet und kurze Zeit später im Vereinsregister eingetragen. Vorsitzender war Gerd Nilles.

Im Herbst 1987 begann man mit dem Bau einer ortsfesten H0-Anlage in einem von der Gemeinde Namborn gemieteten Raum. Der Baufortschritt war jedoch wegen der dünnen Finanzdecke zunächst gering. Dies besserte sich erst 1988 durch die erstmalige Veranstaltung einer Modellbahnbörse. 1990 war immerhin ein Bauzustand erreicht, der eine Präsentation der Anlage im Rahmen eines „Tages der offenen Tür“ erlaubte. 1993 wurde die Anlage fertig gestellt.

1990 entwickelten sich erste Aktivitäten im Bereich „Fünf-Zoll-Eisenbahn“ durch den Kauf einer Köf, mehrerer Wagen und Gleise. Der Fuhrpark wurde 1994 durch eine elektrisch betriebene Diesellok der Baureihe 218 ergänzt.

Seit 1992 bemühte sich der Verein um einen größeren Clubraum in der Gemeinde Namborn. Der Bau einer Modulanlage in H0, mit der man auf Ausstellungen auftreten wollte, war wegen der Platznot praktisch lahm gelegt.

1998 wurde mit dem Bau einer ortsfesten Gleisanlage in Spur 5 Zoll begonnen, 2 Jahre später konnte man das Gartenbahngelände und einen ersten Bauabschnitt der Gleisanlage einweihen.

Im Jahr 2000 beschränkte man die Suche nach einer neuen Bleibe für die Modellbahner nicht mehr nur auf Namborn. So konnte der Verein 2001 in einen neuen Raum im „Haus Gillen“, dem Dorfgemeinschaftshaus von Bliesen, einziehen. Konsequenz des Umzugs war leider auch der Abbau der H0-Anlage, an deren Bau sich einige Mitglieder gerne zurück erinnern.

Mit dem Umzug wurde, der neuen Bleibe und dem zweiten Betätigungsfeld entsprechend, der Verein in „Modell- und Dampfbahnfreunde Bliesen-Namborn e. V.“ umbenannt.

2002 übernahm Peter Grundmann das Amt des Vorsitzenden von Jürgen Haßdenteufel, der 1996 Herrn Nilles abgelöst hatte.

Die unterschiedlichen Interessen der Modelleisenbahner einerseits und der Gartenbahner andererseits führten 2003 zur Abspaltung der „Fünf-Zöller“. Seit dem heißen die Modelleisenbahner „Modellbahnfreunde Bliesen e. V.“

Die Mitglieder haben schon immer an privaten Anlagen gearbeitet. Dabei lag der Schwerpunkt im Märklin-H0-System, jedoch auch andere Spuren waren vertreten. 1997 fanden sich einige Freunde der Spur Z zusammen, um gemeinsam eine Modulanlage zu bauen. Mit den Modellbahnen der Mitglieder war der Verein auf vielen Ausstellungen befreundeter Vereine im Saarland und der näheren Umgebung vertreten.

Modellbahnerische Aktivitäten wurden 1997 zum 10- jährigen und 2002 zum 15-jährigen Bestehen des Vereins in zwei großen Ausstellungen dargestellt. Die Veranstaltungen waren, nicht zuletzt wegen der tatkräftigen Mithilfe der befreundeten Vereine, die man selbst vorher unterstützt hatte, recht erfolgreich.

Glanzlichter in der Geschichte der Modellbahner waren auch die Teilnahme an den großen Modellbahn-Ausstellung 1998 und 2008 in Köln, 2001 in Dortmund, 2003 in München und 2006 in Leipzig mit der Z-Anlage, die Intermodellbau 2014 in Dortmund, die Modellbahnmesse 2017 in München sowie die Faszination Modellbahn 2018 in Friedrichshafen. 

Seit dem Bezug des Vereinsraums in Bliesen wird konstant an einer Modulanlage in H0 gearbeitet. Die Anlage wurde im Verlaufe der Jahre ständig umgebaut, erweitert und verfeinert. Mit dieser Modulanlage können wir jederzeit an größeren Ausstellungen teilnehmen.

Im März 2011 wurde Thomas Kriebs zum Vorsitzenden gewählt nach dem Peter Grundmann aus beruflichen Gründen nicht mehr zur Verfügung stand.

Von 2019 bis 2023 wurde der Verein von Peter Obracaj geführt. Sein Vertreter war der Mitbegründer des Vereins Heribert Horras, der leider am 2021 verstorben ist. Auf der letzten Hauptversammlung im Oktober 2023 wurde Rudi Wern als Vorsitzender gewählt und Pascal Simon als sein Vertreter. Derzeit hat der Verein 17 Mitglieder im Alter von 18 bis 80 Jahren. Die Internetseite des Vereins wird vom Vorstandsmitglied Dietmar Bonnstaedter betreut.

 

 

 

NACHRUF 

Die Modellbahnfreunde Bliesen trauern um ihren 
2. Vorsitzenden, Ehrenmitglied und Seele des Vereins,

Heribert Horras verstorben am 29.03.2021.

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Erinnerung

Komfort

Modellbahnfreunde Bliesen

Gesellichkeit 

Entspannung

Natur

Vereinssatzung

Vereinssatzung der Modellbahnfreunde Bliesen e. V. 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

 1.) Der Verein führt den Namen "Modellbahnfreunde Bliesen e. V." 

2.) Der Sitz des Vereins ist Bliesen.

 

§ 2 Rechtsform und Geschäftsjahr 

1.) Der Verein ist im Vereinsregister des für seinen Sitz zuständigen Amtsgericht unter der Nr. VR 777 eingetragen 

2.) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 3 Zweck und Aufgaben des Vereins 

1.) Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss derjenigen, die am Modellbahnbau, der Technik der Modellbahn und am Eisenbahnwesen insgesamt interessiert sind. 

2.) Zu den Aufgaben des Vereins zählt insbesondere: Bau und Betrieb gemeinsamer Modellbahnen, Beratung und Unterstützung der Mitglieder beim Bau eigener Modellbahnen, Einführung Heranwachsender in die Grundlagen der Elektrotechnik im Hinblick auf den Bau und Betrieb von Modellbahnen, Weiterbildung der Mitglieder auf den Gebieten Modellbahntechnik und –gestaltung, Durchführung von Studienfahrten, Veranstaltungen und Fachvorträgen, Gedankenaustausch und Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung, Ausstellung von Modellbahnen des Vereins oder dessen Mitgliedern bei Veranstaltungen von anderen Vereinen oder Institutionen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung. 

3.) Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Verein erstrebt keinen Gewinn. 

 

§ 4 Mitgliedschaft 

1.) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich der Satzung und den Zielen des Vereins verpflichtet. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. 

2.) Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung durch den Vorstand ist dieser nicht zur Mitteilung der Gründe verpflichtet. 

3.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. 

4.) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. 

5.) Der sofortige Ausschluss aus dem Verein erfolgt, wenn ein Mitglied den Zwecken und Zielen des Vereins in grober Weise zuwiderhandelt, insbesondere gegen die satzungsmäßigen Pflichten verstößt. Über den Ausschluss entscheidet nach vorheriger Anhörung des Betroffenen der Vorstand. Gegen den Ausschluss kann die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung angerufen werden. Vereinssatzung der Modellbahnfreunde Bliesen e. V. Seite 2 von 4 Stand: 03.04.2005 

6.) Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinerlei Ansprüche auf Teile des Vereinsvermögens. Die Bestimmungen des § 10 bleiben unberührt. Mitglieder haben evtl. sich in ihrem Besitz befindliches Vereinsvermögen unverzüglich und in ordnungsgemäßen Zustand dem Verein zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht besteht nicht. 

 

§ 5 Beiträge 

1.) Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge und kann eine einmalige Aufnahmegebühr verlangen. 

2.) Die Höhe der Mitgliederbeiträge und der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung jährlich überprüft und im Bedarfsfall neu festgesetzt. 

3.) Der Beitrag und die Aufnahmegebühr kann für Personen unterschiedlichen Alters oder wegen sozialer Umstände von der Mitgliederversammlung unterschiedlich hoch festgesetzt werden. 

4.) Die Mitglieder unterstützen die Veranstaltungen des Vereins durch ihre freiwillige, unentgeltliche Mitarbeit. 

5.) der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich bis zum 1.4. bzw. 1.10. oder jährlich bis zum 1.4. zu zahlen. 

 

§ 6 Vereinsorgane 

1.) Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. 

 

§ 7 Die Mitgliederversammlung 

1.) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Ort und Zeitpunkt bestimmt der Vorstand. Der Vorstand lädt schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstag unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. 

2.) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen auf Beschluss des Vorstandes auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten. 

3.) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Genehmigung des Jahresberichts des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes, die Neuwahl des Vorstandes, die Wahl von zwei Kassenprüfern, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr, den endgültigen Ausschluss eines Mitgliedes, Anträge auf Satzungsänderung und den Antrag auf Auflösung des Vereins. Vereinssatzung der Modellbahnfreunde Bliesen e. V. Seite 3 von 4 Stand: 03.04.2005 

4.) Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, mit Ausnahme bei Beschlussfassungen über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins. In diesen Fällen ist die Versammlung nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sind weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend, kann eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden die dann auch in diesen Punkten ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitgliedern beschlussfähig ist. In der Einladung ist auf diese erleichternde Bedingung hinzuweisen. 

5.) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Erreicht ein Antrag nicht die einfache Mehrheit, ist er damit abgelehnt. 

6.) Bei Wahlen ist die absolute Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. 

7.) Erreicht bei mehr als einem Kandidaten kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl, bei mehr als zwei Kandidaten zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, erforderlich. Bei der Stichwahl ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen erhält, die einfache Mehrheit ist ausreichend. Satzungsänderungen und Beschlüsse über die Vereinsauflösung bedürfen der 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitgliedern unter Beachtung der besonderen Beschlussfähigkeit nach Abs. 4. Hierbei kommt es auf die abgegebenen Stimmen an. Stimmenthaltung gelten als ungültige Stimmen. 

8.) Die Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Geheime Abstimmungen sind durchzuführen wenn dies auch nur von einem stimmberechtigten Mitglied beantragt wird. 

9.) Stimmberechtigt ist wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. 

10.) Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. 

 

§ 8 Der Vorstand 

1.) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand der aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden sowie dem Kassierer besteht. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist einzeln vertretungsberechtigt. 

2.) Der Gesamtvorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden der zugleich technischer Leiter ist, dem Kassierer dem Schriftführer bis zu 2 Beisitzern. 

3.) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. 

4.) Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Vereinssatzung der Modellbahnfreunde Bliesen e. V. Seite 4 von 4 Stand: 03.04.2005 

5.) Der Gesamtvorstand ist für alle Angelegenheit des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung, Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, Beschlussfassung über Aufnahmeanträge und Ausschlüsse von Mitgliedern. 

6.) Der Gesamtvorstand beschließt in Sitzungen, die vom ersten oder zweiten Vorsitzenden einberufen werden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des zweiten Vorsitzenden. 

7.) Über die Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen. 

 

§ 9 Kassenprüfung 

1.) Von der Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen, sowie einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahrs festzustellen. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. 

 

§ 10 Auflösung des Vereins 

1.) Ist die Auflösung des Vereins beschlossen, so hat die gleiche Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren zu wählen, die nur gemeinsam verfügungsberechtigt sind. Gleichzeitig beschließt die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens. 

 

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Inkrafttreten 

1.) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist St. Wendel.

 2.) Die Satzung wurde zuletzt in der Mitgliederversammlung am 03.04.2005 geändert und tritt sofort in Kraft 

 

Modellbahnfreunde Bliesen e.V.

Aufnahmeantrag 

 

Ich, .................................................................................................................................

                                           ( Name, Vorname ) 

........................................................................................................................................ 

                                            ( Anschrift ) 

stelle den Antrag auf Aufnahme als Mitglied bei den „Modellbahnfreunden Bliesen e. V.“. 

Ich kenne die Satzung und akzeptiere sie in allen Punkten. 

Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit der Annahme des Antrags durch den Vorstand und Zahlung 

des Mitgliedsbeitrags, frühestens zum ________________________  auf das Konto der Modellbahnfreunde. 

Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 30,- €. 

Ich zahle den Jahresbeitrag per Dauerauftrag auf das Konto der Modellbahnfreunde. 

O     zum 1.4. und 1.10. in zwei Raten 

O     in einer Rate zum 1.4. 

 

Die genaue Bankverbindung erfährst du mit der Bestätigung deines Antrags. 

 

......................................................................................................................................... 

(Ort, Datum, Unterschrift, bei Minderjährigen auch Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ) 

 

Zur Vervollständigung der Akten: 

Geburtsdatum ....................................................................................... 

Telefon-Nummer: .................................................................................. 

E-Mail-Adresse : .................................................................................... 

Interne Vermerke: 

Aufnahmeantrag angenommen: .........................................................

 Mitgliedsnummer: ............................................................................... 

 

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